BEITRAGSORDNUNG des Goppelner Reitverein e. V.
- Alle Mitglieder müssen dem Verein die zur Erhebung von Beiträgen notwendigen Angaben machen. Diese sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift. Bei Erteilung der Einzugs-ermächtigung Bankkonto, Bankleitzahl, Name des Geldinstitutes.
- Der Mitgliedsbeitrag (MB) ist spätestens bis zum 1. März in einer Summe fällig.
- Bei Aufnahmegesuchen ist der maßgebliche Termin für die Bezahlung des Beitrages das Datum des Aufnahmeantrages. Es ist der anteilige Jahresbeitrag zu zahlen. Für den Eintrittsmonat wird immer der volle Monatsbeitrag angesetzt.
- Aufnahmebeiträge sind bei Aufnahme in einer Summe fällig. Die Höhe beträgt 15,00 €.
- Mitgliedsbeiträge (MB) sind Jahresbeiträge. Sie werden im Abbuchungsverfahren über Einzugsermächtigungen bzw. im Dauerauftrag erhoben.
- Säumige Mitglieder sind ab 1. April eines Jahres in Verzug und werden kostenpflichtig an die dem Verein bekannte Anschrift gemahnt
- Als Beitrag und zusätzlichen Kosten Verwaltungsaufwand werden für jede Mahnung 2,50 € erhoben. Daneben sind die vom Geldinstitut dem Verein angerechneten Kosten zu erstatten.
- Kosten, die entstehen und nicht auf ein Verschulden des Vereins zurückzuführen sind, haben die Mitglieder dem Verein zu erstatten.
- Über Stundung oder Erlass von Beiträgen entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
- Bei Austritt ist der Mitgliedsbeitrag (MB) bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres zu zahlen.
- Der Vorstand kann zum Eintreiben von Forderungen ein Inkassobüro beauftragen. Die Kosten des Inkassobüros gehen zu Lasten des säumigen Mitgliedes.
- Der Jahres-Vereinsbeitrag wird vom Vorstand festgesetzt.
- Personen ab 18 Jahren zahlen 144,- €/Kalenderjahr.
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen 60,00 €/Kalenderjahr.
- Darüber hinaus gewährt der Verein einen Familienbeitrag in Höhe von 204,00 €/Kalenderjahr. Der Familienbeitrag zählt pro Familie.
- Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.