Beitragsordnung

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BEITRAGSORDNUNG des Goppelner Reitvereins e. V. 

1. Alle Mitglieder müssen dem Verein die zur Erhebung von Beiträgen notwendigen Angaben machen. Diese sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift. Bei Erteilung der Einzugsermächtigung Bankkonto, Bankleitzahl, Name des Geldinstitutes.             
        
2. Der Mitgliedsbeitrag (MB) ist spätestens bis zum 1. Februar /1. September in einer Summe fällig. 
 
3. Über Stundung oder Erlaß von Beiträgen entscheidet der Vorstand. 
 
4. Mitgliedsbeiträge (MB) sind Jahresbeiträge. Sie werden im Abbuchungsverfahren über Einzugsermächtigungen bzw. im Dauerauftrag erhoben und halbjährlich fällig. 

5. Vor Aufnahme in den Verein ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Hierfür ist der Vordruck des Vereins zu verwenden. Der Vordruck ist vollständig auszufüllen und rechtskräftig zu unterschreiben.

6. Aufnahmebeiträge sind bei Aufnahme in einer Summe fällig. Die Höhe beträgt 15,00 € .     
 
7. Maßgeblicher Termin für die Bezahlung des Beitrages ist das Datum des Aufnahmeantrages. Es ist jeweils der volle Monatsbeitrag zu zahlen. 
 
8. Säumige Mitglieder sind ab 1.März /1.Oktober eines Jahres in Verzug und werden kostenpflichtig an die dem Verein bekannte Anschrift gemahnt. 

9. Als Beitrag und zusätzlichen Kosten Verwaltungsaufwand werden für jede Mahnung 2,50 € erhoben. Daneben sind die vom Geldinstitut dem Verein angerechneten Kosten zu erstatten. 
           
10. Kosten, die entstehen und nicht auf ein Verschulden des Vereins zurückzuführen sind, haben die Mitglieder dem Verein zu erstatten. 
 
11. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. 
 
12. Bei Austritt wärend eines Halbjahres ist der jeweilige volle Mitgliedsbeitrag (MB) zu zahlen. Maßgebend ist hierfür das Datum des Einganges der Austrittserklärung beim Verein. 

13. Der Vorstand kann zum Eintreiben von Forderungen ein Inkassobüro beauftragen. Die Kosten des Inkassobüros gehen zu Lasten des säumigen Mitgliedes. 

14. Der Jahres- Vereinsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. 
Jedes ordentliche Erwachsene Mitglied hat im Jahr 12 Stunden Vereinsarbeit zu leisten. Bei Antragsstellung auf Arbeitsstunden bis 28.02. des laufenden Jahres beträgt der monatliche Beitrag 8,00€.
Diese sind am Ende des Jahres beim Vorstand nachzuweisen. Für jede nicht geleistete Stunde werden dem Mitglied 4,00€ berechnet. 
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen monatlich 5,00€. 

15. Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.03.2013 in Kraft.  
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